Wegfall der Coronabeschränkungen

Ab dem 03. April 2022 darf in unserem Shop auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Wir werden von der uns gegebenen Möglichkeit „Hausrecht“ auch keinen Gebrauch machen.

Unseren Sitzbereich im Bistro können Sie ohne das Vorzeigen von Zertifikaten oder Nachweisen besuchen.

Im Interesse jedes Einzelnen und Rücksicht auf andere Personen möchten wir dennoch darauf hinweisen, dass es durchaus sinnvoll sein kann sich durch entsprechende Abstände zu anderen Personen vor einer Infektion zu schützen.

Vor-Ort-Verzehr wieder möglich

Nachdem unsere Möglichkeit zum Vor-Ort-Verzehr lange Zeit pandemiebedingt nicht möglich war dürfen wir sie nach den letzten vorsichtigen Lockerungen der geltenden Maßnahmen ab dem Mittwoch, 23. Februar 2022 wieder in unserem Sitzbereich bewirten.

Es gilt aktuell die 3-G-Regel. Bitte halten Sie daher einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. einen aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) Schnelltest sowie ein Ausweispapier bereit. Dieses wird bei der Aufnahme der Bestellung kontrolliert.