Wegfall der Coronabeschränkungen

Ab dem 03. April 2022 darf in unserem Shop auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Wir werden von der uns gegebenen Möglichkeit „Hausrecht“ auch keinen Gebrauch machen.

Unseren Sitzbereich im Bistro können Sie ohne das Vorzeigen von Zertifikaten oder Nachweisen besuchen.

Im Interesse jedes Einzelnen und Rücksicht auf andere Personen möchten wir dennoch darauf hinweisen, dass es durchaus sinnvoll sein kann sich durch entsprechende Abstände zu anderen Personen vor einer Infektion zu schützen.